Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Sollten Sie nicht im Stadtgebiet Herford leben, wenden Sie sich bitte für einen Beurkundungstermin an das Jugendamt Ihrer jeweiligen Stadt/ Ihres jeweiligen Kreises.
Im Rahmen des Beurkundungstermins findet eine Belehrung über die rechtlichen Folgen der Beurkundung statt. Im Beurkundungstermin müssen wir uns daher von Ihren Deutschkenntnissen überzeugen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen und sprechen, bringen Sie zu dem Termin bitte eine'n Übersetzer*in mit.
Weitere Infos finden Sie hier.