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Wenn Sie aus einer Gemeinde des Kreises Herford in die Stadt Herford zuziehen oder innerhalb von Herford umziehen, können wir die neue Anschrift bei der An- oder Ummeldung in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen.
Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine Zulassung besteht und Sie der Fahrzeughalter sind.
Zusätzlich zu den Unterlagen für die An- oder Ummeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Frahzeugschein) vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 11,60 EUR.