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Viele wissen nicht, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr geschiedener Ehepartner stirbt. Diese Rente dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung der Kinder zu kümmern.
Voraussetzungen/ Erläuterungen zu dieser Rente finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" der DRV
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